Compliance Canvas Risikoanalyse

(Demoversion)

Angaben zum Anwender

 

(* Pflicht)

 

Allgemeine Unternehmensdaten

In diesem Kapitel werden allgemeine Unternehmensinformationen abgefragt. Aus diesen ergeben sich grundsätzlich keine Compliance-Risiken, jedoch können hieraus bereits Indikationen bzw. Vorgaben für das Compliance-Management-System abgeleitet werden. Entsprechende Vorgaben können sich aus der Rechtsform, der Unternehmensgröße, dem Unternehmensumsatz sowie der Unternehmensstruktur ergeben.

Rechtsform des Unternehmens:

Personengesellschaft





Kapitalgesellschaft




Sonstige Rechtsformen




Bitte geben Sie an, in welchem Land das Unternehmen seinen Sitz hat. Wählen Sie ein Land aus dem Auswahlmenü oder der Karte aus.

Ausgewählte Länder

Bitte geben Sie an, in welchen Ländern das Unternehmen Tochtergesellschaften hat. Wählen Sie das entsprechende Land aus dem Auswahlmenü oder der Karte aus.

Ausgewählte Länder

Produkt

Die Hauptkategorie Produkt beinhaltet die Kategorien Angebot, Produktentwicklung und Produktion & Logistik. Als Produkt werden alle Unternehmensleistungen bezeichnet, die in einem Wertschöpfungs- oder Produktionsprozess erbracht werden.

Pro und Log

Produkt 1

Produktart:

Produktname:

Markenname (optional):

1.3. Bestimmungsland

Das Bestimmungsland ist das Land, in dem die Produkte gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Ist dieses Land nicht bekannt, so gilt als Bestimmungsland das letzte bekannte Land, in das die Produkte verbracht werden sollen.

Für welche Länder sind die Produkte bestimmt?








Pro und Log

2. Produktentwicklung (In der CC-Version enthalten)

Pro und Log

3. Produktion und Logistik

(In der Demoversion sehen Sie vier von 15 Optionen.)

Auch für die Herstellung von Produkten gelten eine Vielzahl von Gesetzen, Normen und sonstigen Vorschriften. Dieses Kapitel geht nunmehr auf die Compliance-Risiken verbunden mit der Produktion ein. Die Logistik wird dabei als Teil der Produktion verstanden.

3.1. Produktion

(In der Demoversion sehen Sie zwei von fünf Optionen.)

Gibt es eine Produktion im Unternehmen?



ⓘ Werden im Rahmen der Produktion Anlagen betrieben, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können oder die Allgemeinheit (z.B. durch Lärm) belästigen können?

Infobox: Unter Umwelteinwirkungen versteht man Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Der Betrieb entsprechender Anlagen ist genehmigungspflichtig.





ⓘ Gibt es Vereinbarungen in Bezug auf die Produktion mit Partnern?

Infobox: Produktionsvereinbarungen mit Wettbewerbern können zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen diesen Parteien führen. Entsprechende Vereinbarungen können zu Angleichungen von Produktionsmengen, Qualität, Preis oder anderen wettbewerbsrelevanten Parametern führen. Dies gilt selbst dann, wenn die Parteien die Produkte weiterhin unabhängig voneinander vermarkten.



ⓘ Um welche Art von Partner handelt es sich?

Infobox: Eine Produktionsvereinbarung kann im Rahmen eines Produktions-Joint-Ventures erfolgen. In diesem Fall kann die Produktionsmenge, im Vergleich zu den Produktionsmengen der beiden Wettbewerber, im Gemeinschaftsunternehmen geringer ausfallen. Ferner können die durch das Gemeinschaftsunternehmen festgesetzten Verrechnungspreise höher sein, sodass sich in den nachgelagerten Märkten höhere Preise ergeben.




ⓘ Erfolgt die Produktion durch ein Gemeinschaftsunternehmen, z. B. einem Joint-Venture?

Infobox: Eine Produktionsvereinbarung kann im Rahmen eines Produktions-Joint-Ventures erfolgen. In diesem Fall kann die Produktionsmenge, im Vergleich zu den Produktionsmengen der beiden Wettbewerber, im Gemeinschaftsunternehmen geringer ausfallen. Ferner können die durch das Gemeinschaftsunternehmen festgesetzten Verrechnungspreise höher sein, sodass sich in den nachgelagerten Märkten höhere Preise ergeben.



3.2. Logistik

(In der Demoversion sehen Sie zwei von zehn Optionen.)

ⓘ Betreibt das Unternehmen eigene Lagerhaltung oder Logistikzentren?

Infobox: Werden unterschiedliche Güter, deren stoffliche Zusammensetzung unter Umständen nicht bekannt sind, in ein und demselben Lager eingelagert, distribuiert oder kommissioniert, hat das Unternehmen besondere Sorgfaltspflichten, z. B. in Form von Abläufen und Verantwortlichkeiten, zu erfüllen.



ⓘ Werden dort Chemikalien oder Gefahrstoffe gelagert?

Infobox: Werden in diesem Zusammenhang Chemikalien oder Gefahrstoffe gelagert, ist das Unternehmen verpflichtet entsprechende Stoffe zu ermitteln und ein aktuelles Verzeichnis darüber zu führen. Unter Gefahrstoffe fallen alle Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die zu physikalischen Gefahren, Gesundheits- oder Umweltgefahren führen können. Physikalische Gefahren sind zum Beispiel eine Brandbildung, Entzündung oder Explosion.





Kunde

Die Hauptkategorie Kunde umfasst insgesamt vier Themenkomplexe. Zunächst wird dabei der Vertrieb und der damit verbundene Markt betrachtet. In der dritten Kategorie wird auf die Kunden und die Kommunikation mit diesen eingegangen.

Vertrieb

1. Vertrieb

(Drei von fünf Unterkapiteln)

Das Vertriebssystem des Unternehmens hat einen gewichtigen Einfluss auf die Compliance-Risikoexposition eines Unternehmens. In diesem Teil werden die Vertriebsorgane und damit verbundene Aktivitäten, zum Beispiel die Steuerung externer Vertriebspartner, untersucht.

1.1. Vertriebsorgane

(Vier von 22 Optionen)

Als Vertriebsorgane werden alle Unternehmen oder Personen verstanden, die Vertriebsaktivitäten für das Unternehmen direkt durchführen oder unterstützen. Es wird dabei zwischen unternehmensinternen und unternehmensexternen Vertriebsorganen unterschieden. Das Geschäftsmodell des Unternehmens kann auch eine kombinierte Version beider Arten haben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Vertriebspartner auswählen, die für Ihr Unternehmen tätig werden, also zum Beispiel nicht Vertragshändler, die für eine Tochtergesellschaft oder einen Importeur tätig werden.

Welche Vertriebsorgane nutzt das Unternehmen? (Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus.)

Um welche Art von externen Vertriebsorganen handelt es sich?



Infobox: Der Importeur ist durch Vertrag in die Vertriebsorganisation eines Herstellers eingegliedert. Dabei übernimmt der Importeur grundsätzlich die Verantwortung für die gesamte Absatzförderung der Produkte oder Dienstleistungen in einem vorher definierten Gebiet, z. B. einem Land. In der Regel greift der Importeur auf ein eigenes Netzwerk von eigenen oder unabhängigen Händlern zurück. Die Verantwortung umfasst dabei auch vorbereitende Tätigkeiten für den Verkauf, z. B. die Produktzulassung, und Marketingtätigkeiten angepasst an das definierte Umfeld.



Bitte geben Sie an, in welchen Ländern das Unternehmen Importeure beauftragt:

Bitte ein Land über das Auswahlmenü oder die Karte auswählen.

Ausgewählte Länder



Infobox: Der Vertragshändler ist durch Vertrag in die Vertriebsorganisation eines Herstellers oder eines Vertriebsmittlers, z. B. einem Importeur, eingegliedert. Der Vertragshändler tritt dem Kunden gegenüber direkt in eigenem Namen als Markenvertreter des Herstellers auf.



Bitte geben Sie an, in welchen Ländern das Unternehmen Vertragshändler beauftragt:

Bitte ein Land über das Auswahlmenü oder die Karte auswählen.

Ausgewählte Länder



Steuerung der Vertriebsorgane

(In der Demoversion sehen Sie vier von 22 Optionen.)

Um die Marke des Unternehmens zu schützen und zu pflegen, geben die Unternehmen in der Regel viele Vorgaben an die (externen) Vertriebspartner weiter. Bei den Vorgaben ist einerseits zu prüfen, ob diese gegen geltendes Recht verstoßen können oder ob die Vorgaben das Risiko erhöhen, dass Vertriebspartner gegenüber Mitarbeitern des Unternehmens versuchen ihre Gunst zu erhöhen.

Welche Maßnahmen werden zur Steuerung der Vertriebspartner ergriffen?


Infobox: Eine gezielte Kampfreisunterbietung wird als unbillige Wettbewerbsbehinderung angesehen, da dadurch die Verdrängung und die Existenz anderer Wettbewerber bezweckt wird. Der Verkauf unter dem Einstandspreis z. B. im Rahmen einer Werbemaßnahme kann zulässig sein, wenn keine Indizien auf einen Verdrängungszweck hinzukommen.




ⓘ Welche Ebene trifft Entscheidungen hinsichtlich einzelner Verkaufstransaktionen, z. B. Produktzuteilung auf einzelne Vertriebsgeschäftspartner?

Infobox: Treffen einzelne Mitarbeiter oder Funktionen Geschäftsentscheidungen zugunsten oder zulasten eines Dritten, besteht die Gefahr, die Entscheidung zu beeinflussen. Je höher dabei der Ermessenspielraum einer einzelnen Person ist, desto höher ist das Risiko für eine passive Korruption (Bestechlichkeit).








Geschenke und Einladungen

(In der Demoversion sehen Sie eine von sechs Optionen.)

Geschenke und Einladungen können eine nette Geste sein. Sie können aber auch zur Einflussnahme verwendet werden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass durch Zuwendungen eine Abhängigkeit entstehen kann, die den Empfänger im Verlauf "erpressbar" machen kann.

ⓘ Erhalten Mitarbeiter Zuwendungen in Form von Geschenken oder Einladungen durch Vertriebspartner?

Infobox: Geschäftspartner können - egal ob unaufgefordert oder durch einen Mitarbeiter des Unternehmens aufgefordert - Geschenke oder Einladungen in unangemessener Höhe aussprechen, um dadurch einen Vorteil in der Geschäftsbeziehung zu erreichen.





Markt

2. Markt

(In der Demoversion sehen Sie eines von fünf Unterkapiteln.)

Der Markt bezeichnet das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach einem Produkt, zum Beispiel einem Sachgut oder einer Dienstleistung. Die Stellung des Unternehmens im entsprechenden Markt hat dabei Einfluss auf verschiedene Themen, wie zum Beispiel der Zulässigkeit von Rabattsystemen oder die Steuerung von Vertriebspartnern.
Bitte beachten Sie, dass in der Demoversion eine marktbeherrschende Stellung Ihres Unternehmens voreingestellt ist.

Rabattsysteme

(In der Demoversion sehen Sie zwei von sieben Optionen.)

Mit Rabattsystem erhalten die Kunden bei jedem Einkauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung eine Leistung seitens des Unternehmens, die in der Regel in einer eindeutigen Relation zum Einkaufs- oder Leistungswert steht.

ⓘ Bietet das Unternehmen Rabatte, Discounts, Bonuszahlungen oder ähnliche Preisnachlässe zur Kundenbindung an?

Infobox: Sog. Treuerabatte bieten für den Abnehmer einen geringeren Anreiz Waren oder Dienstleistungen auch bei anderen Anbietern zu beziehen. Je höher der prozentuale Preisnachlass und je höher die Rabattschwelle, desto stärker kann die Bindungswirkung sein, weshalb solche Rabatte eine potenzielle Marktverschließungswirkung haben können.





ⓘ Welche Art von Rabatten werden im Vertriebsmodell genutzt?

Infobox: Sog. Mengenrabatte sind zulässig, sofern sich die Preisnachlässe nur auf tatsächlich eingetretene Kostenersparnisse, z. B. durch Effizienzgewinne, welche an den Kunden weitergegeben werden, beruhen.





Kunde

3. Kunde (In der CC-Version enthalten)

Kommunikation

4. Kommunikation (In der CC-Version enthalten)

Unternehmen

Die Hauptkategorie Unternehmen beinhaltet vier Themenkomplexe. Zunächst wird die Ressourcenbeschaffung und im Anschluss die Humanressource betrachtet. Die Grundlagen, für das erfolgreiche Funktionieren und Wachsen eines Unternehmens, werden im Rahmen Know-How-Schutz und der allgemeinen Sorgfaltspflichten eines Unternehmens behandelt.

Beschaffung

1. Beschaffung

(In der Demoversion sehen Sie eines von sieben Unterkapiteln.)

Jedes Unternehmen benötigt in der Regel verschiedene Ressourcen zur Herstellung der Produkte. Diese Kategorie beleuchtet zunächst in sieben Unterkategorien die klassischen Ressourcen, die durch das Unternehmen eingekauft werden. Im Fokus stehen dabei die Organisation der Beschaffung, die Ressourcen an sich, sowie der Umgang mit Lieferanten.

1.2. Ressourcen

(In der Demoversion sehen Sie vier von 16 Optionen.)

Infobox: Unter Ressourcen sind alle Wirtschaftsgüter zu verstehen, die für die Herstellung der Produkte bzw. für die Ausübung der Dienstleistung notwendig sind. Die Arbeitskraft ist hierbei nicht umfasst, da diese in einem eigenständigen Kapitel betrachtet wird.

ⓘ Kauft das Unternehmen folgende Rohstoffe oder Produkte ein? (Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus.)

Infobox: Bereits die reine Beschaffung bestimmter Ressourcen kann für das Unternehmen besondere Sorgfaltspflichten auslösen.



Infobox: Dies umfasst auch Metalle, in denen Zinn, Wolfram oder Tantal enthalten ist. Die Konfliktmineralien-Verordnung sieht eine Reihe von Compliance-Maßnahmen vor, wenn entsprechende Ressourcen in die EU eingeführt werden. Mit dieser Regelung soll die Finanzierung von Konfliktparteien, sog. Warlords, verhindert werden.



Infobox: Bei dem Kauf von Software, sollte regelmäßig überprüft werden, ob die verwendete Software rechtskonform genutzt wird, also zum Beispiel der Umfang der Nutzung von der Lizenz abgedeckt ist.

ⓘ Wird die Umsetzung bzw. Einhaltung notwendiger Sorgfaltspflichten innerhalb der Lieferantenkette überwacht?

Infobox: Auf Grundlage der Konfliktmineralien-Verordnung müssen in diesem Fall besondere Sorgfaltspflichten, zum Beispiel die Überwachung entsprechender Pflichten durch ein Mitglied des gehobenen Managements, beachtet werden.




ⓘ Enthält diese Software Open-Source-Lizenzen, z. B. GNU General Public License (GPL)?

Infobox: Open-Source-Lizenzen stellen hohe Anforderungen an den Verwender, insbesondere im Falle einer Veränderung der (Grund-) Software. Verstöße gegen eine entsprechende Lizenz können zu einer Urheberrechtsverletzung führen, sodass das Unternehmen besondere Sorgfaltspflichten zur Verhinderung einführen sollte.




Personal

2. Personal

(In der Demoversion sehen Sie eines von fünf Unterkapiteln.)

Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht nur von qualifizierten, sondern auch von motivierten, zuverlässigen und integren Mitarbeitern ab. In diesem Kapitel werden deshalb die Compliance-Risiken betrachtet, die direkt im Zusammenhang mit den Mitarbeitern des Unternehmens entstehen können. Hierunter fällt auch der Einsatz von Fremdleistern, die für das Unternehmen tätig werden.

2.1. Mitarbeiter

(In der Demoversion sehen Sie drei von acht Optionen.)

Infobox: Von dieser Kategorie werden alle Mitarbeiter sowie Führungskräfte des Unternehmens umfasst.

ⓘ Werden Mitarbeiter ins Ausland entsendet?

Infobox: Mit einer Entsendung sind besondere gesetzliche Vorschriften im In- und Ausland zu beachten, sodass sich hieraus ein Compliance-Risiko für das Unternehmen ergeben kann.

ⓘ Werden in diesem Zusammenhang Visa-Agenturen beauftragt?

Infobox: Visa-Agenturen haben zwingend Kontakt zu Behörden und das im Interesse des Unternehmens, weshalb die Auswahl entsprechender Partner sorgfältig erfolgen muss.



ⓘ Werden in diesem Zusammenhang Relocations-Agenturen beauftragt?

Infobox: Relocation-Agenturen können Kontakt zu Behörden haben, z.B. im Rahmen der Zollabwicklung, weshalb die Auswahl entsprechender Partner sorgfältig erfolgen muss.




Knowhow

3. Know-How

(In der Demoversion sehen Sie eines von drei Unterkapiteln.)

3.1. Eigenes Know-How

(In der Demoversion sehen Sie vier von neun Optionen.)

Das geistige Eigentum (Intellectual Property) ist in der Regel ein wesentlicher Vermögenswert des Unternehmens und damit auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Damit verbunden sind aber nicht nur Chancen, sondern auch Risiken - gerade im Hinblick auf die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter.

Welche Art von Know-How ist für das Unternehmensgeschäftsmodell notwendig? (Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus. Sollte kein spezielles Know-How für Ihr Geschäftsmodell notwendig sein, überspringen Sie diese Frage.)

Infobox: Sachlich-technische gebundenes Know-How ist liegt als explizites Wissen vor, z. B. Copyrights, Lizenzen, Software, Dokumente, Pläne, Konstruktionen etc.


Infobox: Organsationsgebundenes Know-How ist im Unternehmen als strukturelles Wissen direkt verankert, z. B. Verfahrensweisen, Produktionsprozesse, Routinen etc.



ⓘ Welche Art des Know-Hows ist von besonderer Bedeutung für das Funktionieren des Geschäftsmodelles? (Wählen Sie eine oder mehrere Optionen aus.)

Infobox: Je höher die Relevanz des entsprechenden Know-Hows im Hinblick auf das Geschäftsmodell ist, desto höher ist auch die Gefahr, dass entsprechendes Wissen missbraucht bzw. gestohlen wird.







Pflichten

4. Allgemeine Sorgfaltspflichten (In der CC-Version enthalten)







Allgemeine Nutzungsbedingungen

Bei der Demoversion der Compliance Canvas Risikoanalyse handelt es sich um eine kostenlose Version, die über die Internetseite www.compliance-canvas.com abgerufen werden kann. Alle Inhalte der Demoversion unterliegen dem Urheberrecht und sonstigen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Ohne die schriftliche Zustimmung der Compliance Canvas Unternehmensberatung GmbH & Co. KG dürfen diese Inhalte weder ganz noch teilweise kopiert, geändert, verarbeitet oder in sonstiger Weise Form genutzt oder vervielfältigt werden. Die Rückübersetzung des Softwarecodes sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig.

Die Compliance Canvas Risikoanalyse sowie darüber generierte Berichte etc. stellen keine rechtliche oder sonstige Beratung der Compliance Canvas Unternehmensberatung GmbH & Co. KG dar, sondern dienen lediglich dem Zweck der Veranschaulichung. Es handelt sich um eine reine Demoversion mit eingeschränkten Funktionalitäten, sodass die Ergebnisse dieser Demoversion keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und eine ausführliche Beratung und Risikoanalyse nicht ersetzen können. Die Compliance Canvas Risikoanalyse richtet sich hauptsächlich an Güterunternehmen und ist aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben nicht für Finanz- oder Versicherungsunternehmen geeignet.



Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken

Die Compliance Canvas GmbH & Co. KG erhebt die Daten der Anwender um ihnen die Dienste im Rahmen der Demoversion zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei nicht um die Anmeldung zu einem Newsletter etc. Der Hinweis, ob es sich bei den gemachten Angaben um obligatorische oder um freiwillige Angaben handelt, erfolgt bei der Datenerhebung mit Hilfe eines Sternchens.
Die im Rahmen der Risikoanalyse übermittelten Daten werden ausschließlich im Compliance-Bericht im PDF-Format gespeichert. Dieser wird im Anschluss per unverschlüsselter Mail automatisch an die vom Anwender hinterlegte eMail-Adresse gesendet. Daher werden folgende personenbezogene Daten abgefragt: Vorname, Nachname, Unternehmen, eMail-Adresse (Pflichtangaben) sowie Telefonnummer und Position im Unternehmen (freiwillige Angabe).


Der Anwender ist jederzeit berechtigt die Compliance Canvas Unternehmensberatung GmbH & Co. KG um umfangreiche Auskunft zu den gespeicherten persönlichen Daten zu ersuchen. Der Anwender kann jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Der Anwender kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die Einwilligung ändern oder gänzlich widerrufen. Der Anwender kann den Widerspruch entweder per Brief (Blücherstraße 30, 85051 Ingolstadt) oder per eMail (info@compliance-canvas.com) übermitteln.
















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